Sie haben Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in Eigenregie fertig repariert? Dann benötigen Sie eine Reparaturbestätigung um der gegnerischen Versicherung zu beweisen, dass Ihr Fahrzeug wieder repariert ist. Erst nach erfolgreicher Durchführung der Reparatur erhalten Sie den Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung erstattet!
Oder stellen Sie sich folgendes vor:
Sie haben Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert, aber keine Reparaturbestätigung erstellen lassen. Nach kurzer Zeit wird Ihr Fahrzeug an derselben Stelle wieder beschädigt. Wie wollen Sie beweisen, dass der alte Schaden jemals repariert wurde, wenn Sie keinen Nachweis über die Durchführung der Reparatur haben? Wir begutachten fair, transparent und zuverlässig.
Ihr Auto ist in unserer Autowerkstatt in guten Händen